Ein heiß diskutiertes Thema in der Branche der Sprachdienstleister! Hier gibt es allerdings kein „richtig“ oder „falsch“, sondern es existieren zahlreiche Abrechnungsvarianten nebeneinander.

Wortbasis, Zeilenbasis, Projektpauschale? Ausgangstext oder Zieltext?

Wir kalkulieren zumeist eine Projektpauschale, in die verschiedene Faktoren wie Konvertierungsaufwand, DTP-Arbeit, Wortwiederholungen, Referenztextabgleich usw. einfließen. So wissen Sie schon vor Beginn der Übersetzung, welche Kosten auf Sie zukommen.

Während international meist auf Grundlage des Ausgangstexts und auf Wortbasis abgerechnet wird, wird in Deutschland vereinzelt noch auf Basis der „Normzeile“ des Zieltexts abgerechnet. So genormt, wie ihr Name vermuten lässt, ist diese Normzeile allerdings nicht: Üblich ist je nach Vereinbarung oder nach Schwierigkeitsgrad des Textes ein Wert zwischen 50 und 55 Anschlägen (Zeichen + Leerräume).

Manche Kunden bevorzugen deshalb die Abrechnung auf Wortbasis, weil die Wörterzahl des Ausgangstexts schon vor Projektbeginn feststeht.

Abrechnung nach JVEG

Gelegentlich wird auch die im JVEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) verwendete Festlegung von 55 Schriftzeichen pro Zeile herangezogen. Das JVEG wurde 2020 angepasst und legt als Grundhonorar für jeweils angefangene 55 Anschläge ein Honorar von 1,80 EUR fest, bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten Texten erhöht sich das Honorar auf 1,95 EUR pro angefangene 55 Anschläge.

Wichtig ist auch die Unterscheidung des Honorars danach, ob die Ausgangstexte in editierbarer Form vorliegen oder nicht.

„Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in der Bundesrepublik Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, so beträgt das Grundhonorar 1,95 Euro und das erhöhte Honorar 2,10 Euro.“ (Quelle: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, BDÜ)

Professionelle Zeilenzählprogramme

So einfach, wie man meinen könnte, lassen sich Zeilenzahl und die Wortzahl allerdings nicht ermitteln: Die Angaben der Standard-Office-Programme unterschlagen erfahrungsgemäß relativ viel Text (zum Beispiel aus Grafiken). Aus diesem Grund setzen wir professionelle Zählprogramme oder die Analysefunktion der Translation-Memory-Software memoQ ein, um die unterschiedlichen Dateiformate zuverlässig auszuzählen. Zählprogramme sind z. B. „TextCount“ oder „AnyCount“.

Zusatzleistungen ‑ Abrechnung auf Zeitbasis

Nicht berücksichtigen kann eine solche Zählfunktion natürlich den erhöhten Bearbeitungsaufwand, der bei einigen Dateiformaten nötig ist: So müssen zum Beispiel bei PowerPoint-Präsentationen fast immer die Textfelder und Umbrüche manuell angepasst werden, weil das Textvolumen deutscher Zieltexte größer ist als das des englischen Ausgangstexts. Einen solchen Mehraufwand rechnen wir nach dem tatsächlichen Zeitbedarf ab.

Auch die Konvertierung spezieller Dateiformate, die Erstellung von kundenspezifischen Glossaren (Terminologiearbeit) und einige andere Zusatzleistungen berechnen wir auf Stundenbasis. Liegt der Ausgangstext in maschinenlesbarem Format vor, bearbeiten wir diesen mit Software für automatische Texterkennung (OCR) und rechnen den Mehraufwand auf Zeitbasis ab.

Manche Textsorten, wie etwa Marketingtexte, erfordern einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand und eventuell auch ein Fachlektorat durch einen Werbeprofi. Hier müssen die Zieltexte zeitintensiv an die Sprache und Lebenswelt des Zielpublikums adaptiert werden (Stichwort „Transkreation“). Diesem Mehraufwand wird man mit der Abrechnung auf Zeitbasis gerecht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Faktoren, die den Zeitaufwand verringern oder erhöhen, in das Honorar einfließen.

Transparenz

Wir meinen, Transparenz ist das A und O, und legen gemeinsam mit Ihnen die Abrechnungsmodalitäten fest.

Wir senden Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag!