Ein heiß dis­ku­tier­tes The­ma in der Bran­che der Sprach­dienst­leis­ter! Hier gibt es aller­dings kein „rich­tig“ oder „falsch“, son­dern es exis­tie­ren zahl­rei­che Abrech­nungs­va­ri­an­ten neben­ein­an­der.

Wortbasis, Zeilenbasis, Projektpauschale? Ausgangstext oder Zieltext?

Wir kal­ku­lie­ren zumeist eine Pro­jekt­pau­scha­le, in die ver­schie­de­ne Fak­to­ren wie Kon­ver­tie­rungs­auf­wand, DTP-Arbeit, Wort­wie­der­ho­lun­gen, Refe­renz­text­ab­gleich usw. ein­flie­ßen. So wis­sen Sie schon vor Beginn der Über­set­zung, wel­che Kos­ten auf Sie zukom­men.

Wäh­rend inter­na­tio­nal meist auf Grund­la­ge des Aus­gangs­texts und auf Wort­ba­sis abge­rech­net wird, wird in Deutsch­land ver­ein­zelt noch auf Basis der „Norm­zei­le“ des Ziel­texts abge­rech­net. So genormt, wie ihr Name ver­mu­ten lässt, ist die­se Norm­zei­le aller­dings nicht: Üblich ist je nach Ver­ein­ba­rung oder nach Schwie­rig­keits­grad des Tex­tes ein Wert zwi­schen 50 und 55 Anschlä­gen (Zei­chen + Leer­räu­me).

Man­che Kun­den bevor­zu­gen des­halb die Abrech­nung auf Wort­ba­sis, weil die Wör­t­er­zahl des Aus­gangs­texts schon vor Pro­jekt­be­ginn fest­steht.

Abrechnung nach JVEG

Gele­gent­lich wird auch die im JVEG (Gesetz über die Ent­schä­di­gung von Zeu­gen und Sach­ver­stän­di­gen) ver­wen­de­te Fest­le­gung von 55 Schrift­zei­chen pro Zei­le her­an­ge­zo­gen. Das JVEG wur­de 2020 ange­passt und legt als Grund­ho­no­rar für jeweils ange­fan­ge­ne 55 Anschlä­ge ein Hono­rar von 1,80 EUR fest, bei nicht elek­tro­nisch zur Ver­fü­gung gestell­ten Tex­ten erhöht sich das Hono­rar auf 1,95 EUR pro ange­fan­ge­ne 55 Anschlä­ge.

Wich­tig ist auch die Unter­schei­dung des Hono­rars danach, ob die Aus­gangs­tex­te in edi­tier­ba­rer Form vor­lie­gen oder nicht.

„Ist die Über­set­zung wegen der beson­de­ren Umstän­de des Ein­zel­falls beson­ders erschwert, ins­be­son­de­re wegen der häu­fi­gen Ver­wen­dung von Fach­aus­drü­cken, der schwe­ren Les­bar­keit des Tex­tes, einer beson­de­ren Eil­be­dürf­tig­keit oder weil es sich um eine in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land sel­ten vor­kom­men­de Fremd­spra­che han­delt, so beträgt das Grund­ho­no­rar 1,95 Euro und das erhöh­te Hono­rar 2,10 Euro.“ (Quel­le: Bun­des­ver­band der Dol­met­scher und Über­set­zer, BDÜ)

Professionelle Zeilenzählprogramme

So ein­fach, wie man mei­nen könn­te, las­sen sich Zei­len­zahl und die Wort­zahl aller­dings nicht ermit­teln: Die Anga­ben der Stan­dard-Office-Pro­gram­me unter­schla­gen erfah­rungs­ge­mäß rela­tiv viel Text (zum Bei­spiel aus Gra­fi­ken). Aus die­sem Grund set­zen wir pro­fes­sio­nel­le Zähl­pro­gram­me oder die Ana­ly­se­funk­ti­on der Trans­la­ti­on-Memo­ry-Soft­ware memoQ ein, um die unter­schied­li­chen Datei­for­ma­te zuver­läs­sig aus­zu­zäh­len. Zähl­pro­gram­me sind z. B. „Text­Count“ oder „Any­Count“.

Zusatzleistungen ‑ Abrechnung auf Zeitbasis

Nicht berück­sich­ti­gen kann eine sol­che Zähl­funk­ti­on natür­lich den erhöh­ten Bear­bei­tungs­auf­wand, der bei eini­gen Datei­for­ma­ten nötig ist: So müs­sen zum Bei­spiel bei Power­Point-Prä­sen­ta­tio­nen fast immer die Text­fel­der und Umbrü­che manu­ell ange­passt wer­den, weil das Text­vo­lu­men deut­scher Ziel­tex­te grö­ßer ist als das des eng­li­schen Aus­gangs­texts. Einen sol­chen Mehr­auf­wand rech­nen wir nach dem tat­säch­li­chen Zeit­be­darf ab.

Auch die Kon­ver­tie­rung spe­zi­el­ler Datei­for­ma­te, die Erstel­lung von kun­den­spe­zi­fi­schen Glos­sa­ren (Ter­mi­no­lo­gie­ar­beit) und eini­ge ande­re Zusatz­leis­tun­gen berech­nen wir auf Stun­den­ba­sis. Liegt der Aus­gangs­text in maschi­nen­les­ba­rem For­mat vor, bear­bei­ten wir die­sen mit Soft­ware für auto­ma­ti­sche Tex­terken­nung (OCR) und rech­nen den Mehr­auf­wand auf Zeit­ba­sis ab.

Man­che Text­sor­ten, wie etwa Mar­ke­ting­tex­te, erfor­dern einen über­durch­schnitt­li­chen Zeit­auf­wand und even­tu­ell auch ein Fach­lek­to­rat durch einen Wer­be­pro­fi. Hier müs­sen die Ziel­tex­te zeit­in­ten­siv an die Spra­che und Lebens­welt des Ziel­pu­bli­kums adap­tiert wer­den (Stich­wort „Trans­krea­ti­on“). Die­sem Mehr­auf­wand wird man mit der Abrech­nung auf Zeit­ba­sis gerecht.

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass alle Fak­to­ren, die den Zeit­auf­wand ver­rin­gern oder erhö­hen, in das Hono­rar ein­flie­ßen.

Transparenz

Wir mei­nen, Trans­pa­renz ist das A und O, und legen gemein­sam mit Ihnen die Abrech­nungs­mo­da­li­tä­ten fest.

Wir senden Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag!